gerichtliche Strafverfügung

gerichtliche Strafverfügung
gerichtliche Strafverfügung,
 
Strafmandat, früher in der Bundesrepublik Deutschland mögliche Straffestsetzung durch Verfügung des Strafrichters bei Übertretungen. Mit der Abschaffung der Übertretungen fiel die Strafverfügung zum 1. 1. 1975 weg. - Österreich kennt bei einfachen strafrechtlichen Fällen das Mandatsverfahren (§§ 460-462 StPO), in dem eine richterliche Straffestsetzung durch Strafverfügung erfolgt (die qualitativ etwa dem Strafbefehl entspricht). Durch Strafverfügung darf nur eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen verhängt werden. Der Beschuldigte kann durch Einspruch das ordentliche Verfahren einleiten. Auch das Verwaltungsstrafrecht kennt die Strafverfügung, die von Verwaltungsbehörden ausgesprochen wird (§ 47 Absatz 1 Verwaltungsstrafgesetz). Dem österreichischen Strafprozessrecht ähnliche Regelungen finden sich in den kantonalen StPO der Schweiz.

Universal-Lexikon. 2012.

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